AGB's

Damit es bei uns immer fäggt, braucht es gewisse Regeln. 

 

Umfang Leistung

Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und kostet CHF 80. Somit dauert eine Doppellektion 90 Minuten und kostet CHF 160. 

Pflichten des Fahrschülers/ der Fahrschülerin

 Lehrfahrausweis

Der Fahrschüler, die Fahrschülerin verpflichtet sich mit einem gültigen Lernfahrausweis zum Unterricht zu erscheinen. Sollte der Fahrschüler oder die Fahrschülerin den Lernfahrausweis vergessen haben, muss er zu Hause geholt werden. Diese Zeit geht zu Lasten des Fahrschülers/ der Fahrschülerin. Sollte der Lehrfahrausweis bei einer Kontrolle nicht vorzeigbar sein, geht die Busse zu Lasten des Fahrschülers/ der Fahrschülerin. 

Fahrfähigkeit

Ebenfalls garantiert er/sie fahrfähig zum Unterricht zu erscheinen und bestätigt hiermit auch alle gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Sollte die Fahrschule es fäggt Zweifel an der Fahrfähigkeit des Fahrschülers/ der Fahrschülerin haben, behält sie sich vor den Unterricht sofort abzubrechen. In diesem Falle wird die komplett gebuchte Unterrichtszeit geschuldet. 

Pünktlichkeit Absenzen

Der Fahrschüler, die Fahrschülerin erscheint pünktlich zum Unterricht. Verspätungen müssen umgehend telefonisch gemeldet werden. Unterrichtszeit die durch das Verspäten des Fahrschülers/ der Fahrschülerin entsteht, wird nicht nachgeholt. Sollte der Fahrschüler, die Fahrschülerin ohne Mitteilung nach 15 Minuten Wartezeit nicht zum Unterricht erscheinen, kann sich die Fahrschule vom Treffpunkt entfernen und ist nicht mehr verpflichtet den Unterricht durchzuführen. In diesem Falle wird die komplett gebuchte Unterrichtszeit geschuldet. 

Der vereinbarte Unterricht ist im Notfall (Arbeit, Krankheit, sonstige Notfälle) mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Ansonsten müssen Termine bis Mittwoch der laufenden Woche, für die nächste Woche der Fahrschule angegeben werden. Die erhaltenen Terminaufforderungen müssen innerhalb 24 Stunden bestätig werden. Ansonsten werden die Termine weiter vergeben. Termine müssen telefonisch abgesagt werden, Textnachrichten und Emails sind zu vermeiden. Nicht fristgerecht abgesagte Termine werden vollumfänglich geschuldet. Bei kurzfristigen Absagen durch Krankheit behält sich Fahrschule es fäggt ein Arztzeugnis zu verlangen. 

Zahlungsbedingungen

Der Fahrschüler, die Fahrschülerin verpflichtet sich, die bezogene Leistung vollumfänglich zu bezahlen. Ist nichts anderes vereinbart, gilt Barzahlung. Sollte der Fahrschüler, die Fahrschülerin die bezogenen Fahrlektionen per Einzahlungsschein begleichen wollen, verpflichtet er/sie sich den offenen Betrag unaufgefordert bis spätestens Ende des laufenden Monates zu begleichen. Der Fahrschüler, die Fahrschülerin schreiben die bezogenen Lektionen selber auf. Es fäggt wird auf Grund des administrativen Mehraufwandes keine Rechnungen versenden. 

 

Sollte der Betrag nach mehrmaliger Aufforderung nicht beglichen werden, werden wir eine Rechnung versenden. Für den Mehraufwand verrechnen wir 5 CHF zusätzlich. Sollte der Betrag dann immer noch fällig bleiben, werden wir nur eine einzige Mahnung versenden. Für den Mehraufwand verrechnen wir 15 CHF zusätzlich. 


Pflichten der Fahrschule

Pünktlichkeit Absenzen

Die Fahrlehrerin erscheint pünktlich zum vereinbarten Ort. Verspätungen durch uns werden umgehend telefonisch gemeldet. Unterrichtszeit die durch das Verspäten der Fahrlehrerin entstanden ist, wird am Ende der Lektion angehängt oder bei einem nächsten Termin nachgeholt.

Sollte es auf Grund eines Unfalls, Pannen am Fahrzeug, durch Stau zu grossen Verzögerungen kommen, werden wir den Schüler, die Schülerin schnellst möglich informieren und einen neuen Termin vereinbaren.

Auch bei uns kommt es zu Fehlern. Sollte auf Grund eines Fehlers durch uns, falsch mitgeteilte Termine dazu kommen, dass wir nicht zum Termin erscheinen, erhält der Fahrschüler/ die Fahrschülerin eine gratis Lektion im Wert von CHF 80 als Entschädigung.

Absenzen durch Krankheit werden wir schnellst möglich melden und wenn es möglich ist eine Stellvertretung oder einen neuen Termin vereinbaren. 

Weitere Bedingungen 

Bussen

Grundsätzlich gehen Bussen während des Fahrunterrichts zu Kosten des Fahrschülers, der Fahrschülerin. 

Der Fahrschüler/ die Fahrschülerin ist während der Fahrlektionen über die Fahrzeugversicherung versichert. Der Fahrschüler /die Fahrschülerin verpflichtet sich deshalb bis spätestens zum dritten Termin eine einmalige Versicherungs- und Administrationspauschale von CHF 100 zu entrichten. 

Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist der Firmensitz der Fahrschule es fäggt. 

Impressum


Fahrschule es fäggt
M.Bisig
Untere Hardmatten 11
4653 Obergösgen

info@es-faeggt.ch

079 246 9999


Haftungshinweis


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Bildernachweis

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